Hinweis 03 · Hilfsmittel

Notfall- & Medikationsausweis bei Stimulanzientherapie

TL;DR

Eine strukturierte Medikationsübersicht schützt Patient:innen unter Stimulanzientherapie in Akutsituationen. Relevant sind der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) nach § 31a SGB V, der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte sowie ein einfacher, mitführbarer Medikationsausweis. Sie verbessern die Arzneimitteltherapiesicherheit bei Anästhesie, Interaktionen und in der Notfallversorgung – ergänzend zum ADHS-Ausweis.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)

Notfalldatensatz (eGK)

Der Notfalldatensatz kann auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden und enthält notfallrelevante Informationen (u. a. Medikation, Allergien, Vorerkrankungen). Er ist im Notfall durch berechtigte Behandelnde auslesbar und ergänzt die mitgeführten Papierdokumente.

Einfacher Medikationsausweis

Zusätzlich sinnvoll ist ein knapper, mitführbarer Medikationsausweis im Scheckkartenformat mit Wirkstoff (INN), Dosis und ärztlichem Kontakt. Er überschneidet sich inhaltlich mit dem ADHS-Ausweis; beide können kombiniert werden.

Relevanz bei Stimulanzien

Warum das bei Stimulanzien zählt

  • Anästhesie/Operation: Stimulanzien können hämodynamisch relevant sein; das Behandlungsteam muss die Medikation kennen (Absetz-/Fortführungsentscheidung).
  • Interaktionen: u. a. mit weiteren zentral wirksamen Substanzen und bei Komorbidität/Multimedikation.
  • Akutversorgung: schnelle, verlässliche Medikationsinformation reduziert Fehler.

Die Ausstellung und Pflege dieser Übersichten gehört zur laufenden Dokumentation und ist bei Komorbidität besonders in den Sonderfällen zu berücksichtigen.

Quellen

  1. § 31a SGB V – Medikationsplan. gesetze-im-internet.de.
  2. AWMF S3-Leitlinie ADHS (028-045). register.awmf.org.